1. Vertragsgegenstand
Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer ist die beidseitig geschlossene und
unterzeichnete Vertragsvereinbarung. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten
Erbringung der Beratungsleistung, die mit Unterzeichnung der
Vertragsvereinbarung beginnt.
2. Vertragsänderungen
Gültigkeit haben ausschließlich die im Vertrag genannten
Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen der
Vertragsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Vergütung
Das Honorar für die Beratungsleistung des Auftragnehmers wird
zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer
hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der
Auslagen. Das Honorar versteht sich zzgl. Spesen und zzgl. der
gesetzlichen MwSt.
Weitere Details zu Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden in
der Vertragsvereinbarung geregelt.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen des Auftragnehmers werden mit
Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzug innerhalb 8 Tage
zahlbar.
5. Terminliche Verhinderung der Vertragsparteien
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Beratungstermin
weniger als 72 Stunden vor seinem Beginn ab, so ist das volle
Honorar als Ausfallgebühr fällig. Bei einer vom Auftraggeber
verursachten Absage oder Terminverschiebung trägt er die dem
Auftragnehmer bis dahin entstandenen Kosten (Stornogebühren
etc.). Sagt der Auftragnehmer einen Beratungstermin ab, so
bietet er dem Auftraggeber einen Ausweichtermin an.
6. Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, kann bei langfristigen
Aufträgen jede Partei die Zusammenarbeit zum 30.06. und 31.12.
beenden. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Halbjahresende. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die
bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen und
ersetzt die bis dahin angefallenen Auslagen.
7. Schweigepflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt
gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren, auch über das Ende des
Auftragsverhältnisses hinaus.
8. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags
vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne,
Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich
vereinbarten Zwecke zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche
Zustimmung des Auftragnehmers zu publizieren. Soweit
Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, verbleibt der
Auftragnehmer Urheber.
9. Informationstransfer des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragsnehmer sämtliche für die
Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen
rechtzeitig zur Verfügung.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner
Beratertätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und
Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren.
11. Haftung
Schadensersatzansprüche, resultierend aus
Gewährleistungsvorschriften, sind auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen der Vertragsvereinbarung unwirksam
oder nichtig, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen der Vertragsvereinbarung zur Folge.
13. Gerichtsstand
Gerichtstand ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers
in Berlin.
14. Rechtsauswahl
Diese Vertragsvereinbarung untersteht dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.